Nach dem Europäischen Parlament (siehe dazu hier) hat nun auch der Europäische Rat den Data Act angenommen (Medienmitteilung).
Der Data Act wird in den kommenden Wochen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er tritt am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft, und er gilt dann grundsätzlich 20 Monate nach dem Inkrafttreten.
Der Data Act enthält u.a. einen Grundsatz des “Sachdatenzugangs by Design”: Hersteller vernetzter Geräte und Anbieter damit integral verbundenen Dienstleistungen müssen diese jeweils so konzipieren, dass Nutzer zu Nutzungsdaten Zugang haben, verbunden mit vorvertraglichen Informationspflichten. Ebenso enthält er ein Recht des Nutzers auf Datenportabilität von Nutzungsdaten. Weitere Bestimmungen betreffen eine Klauselkontrolle zugunsten von KMU, Zugangsrechte von Behörden zu bestimmten Daten im Besitz Privater und den Wechsel zwischen Anbietern von Cloud-Services (“cloud switching”). Eine detailliertere Übersicht auch zum extraterritorialen Anwendungsbereich findet sich hier.