OGer ZH: “Offenbarung” eines Geheimnisses doch schon bei Möglichkeit der Kenntnisnahme?
Das Zürcher Obergericht hatte in einer Auseinandersetzung zwischen einem Klienten und seiner ehemaligen Anwältin eine angebliche Verletzung des Berufsgeheimnisses zu beurteilen. In seinem Beschluss UE190028‑O vom 27. Dezember 2019 hält es dabei – ohne sich mit der Frage näher auseinandersetzen zu müssen – zur “Offenbarung”