Die deut­sche Daten­schutz­kon­fe­renz hat am 14. Novem­ber 2018 eine Ori­en­tie­rungs­hil­fe zu Whist­le­b­lo­wing ver­öf­fent­licht. Als Rechts­grund­la­ge kommt dem­nach eine gesetz­li­che Pflicht i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Betracht, dar­über hin­aus aber auch ein berech­tig­tes Inter­es­se; jedoch nur mit Bezug auf Anga­ben zu Ver­stö­ssen gegen anwend­ba­res Recht oder Men­schen­rech­te. Bei Ver­stö­ssen gegen unter­neh­mens­in­ter­ne Ethik­re­geln sei dage­gen davon aus­zu­ge­hen, dass i.d.R. die Inter­es­sen der betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ter über­wie­gen und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO inso­weit kei­ne Rechts­grund­la­ge darstellt.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.