Anlässlich des Datenschutztags diskutierten die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen am 28. Januar 2019 gemeinsame Herausforderungen in den Bereichen Wahlen/Abstimmungen, Polizei und AHV-Nummer.
- Wahlen/Abstimmungen: Bei den bevorstehenden Parlamentswahlen im kommenden Herbst sollen die in dem Leitfaden vom vergangenen Dezember formulierten Prinzipien bezüglich Datenbearbeitungen im politischen Kontext erstmals zur Anwendung gelangen. Dabei geht es vorwiegend darum, dem Wähler den Einsatz digitaler Medien und Technologien bei Wahlen (und Abstimmungen) erkenn- und nachvollziehbar aufzuzeigen und damit dem Anliegen einer freien und unverfälschten Stimmabgabe Rechnung zu tragen.
- Polizei: In Kürze wird das Bundesgesetz zur Umsetzung der (EU) Richtlinie 2016/680 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes) in Kraft treten. Der für die Inkraftsetzung erforderliche Bundesratsbeschluss liegt derzeit allerdings noch nicht vor, und das Datum des Inkrafttretens steht noch nicht fest. – Nebst verschiedenen Änderungen der im Schengen Bereich anwendbaren Gesetze in Strafsachen wird ebenfalls das neue, wenig bekannte Schengen-Datenschutzgesetz implementiert; damit wird die erste Etappe der Revisionsvorlage zum Datenschutzrecht abgeschlossen und die Anforderungen des Schengen-Besitzstandes im Bereich des Strafrechts umgesetzt.
- Systematische Verwendung der AHV-Nummer: Mit einer zurzeit in der Vernehmlassung befindlichen Anpassung des AHV-Gesetzes wird beabsichtigt, den Verwaltungen auf eidgenössicher, kantonaler und kommunaler Ebene generell zu erlauben, die AHV-Nummer auch ausserhalb des Sozialversicherungsbereichts als Identifikator einzusetzen. Dieses Vorhaben wird von den Datenschutzbehörden als mit erheblichen Risiken verbunden eingestuft, welchen mit erhöhten Anforderungen an solche Bearbeitungen, namentlich der Verpflichtung zur regelmässigen Risikofolgenabschätzung, Rechnung getragen werden soll.