Tages-Anzeiger: Jeder zehnte Arzt verletzt die Schweigepflicht
Laut dem Zürcher Datenschutzbeauftragten Bruno Baeriswyl verletzen Ärzte, die Daten unverschlüsselt auf Servern lagern, das Datenschutzgesetz. Er sagt: «Wenn sie diese auch noch unverschlüsselt übermitteln, dann machen sie sich, je nach Fall, sogar strafbar.» Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte pflichtet Baeriswyl bei. In Artikel 321 des Strafgesetzbuches heisst es: Wer ein «Geheimnis offenbart, das ihm infolge des Berufes anvertraut worden ist (…), der wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»