- Zehn Landesdatenschutzbeauftragte prüfen Cookie-Tracking auf deutschen Zeitungsverlagen hinsichtlich der DSGVO Anforderungen.
- Fragebogen soll klären, ob Cookie-Banner eine freivwillige und informierte Wahl für Webseitenbesucher ermöglichen.
- Der Bundesgerichtshof entschied, dass voreingestellte Kästchen keine gültige Einwilligung für Cookies darstellen.
Zehn Landesdatenschutzbeauftragte wollen das Cookie-Tracking auf den Webseiten von deutschen Zeitungsverlagen umfangreich prüfen. Die betroffenen Medienhäuser erhalten nun einen Fragebogen, mit dem die Datenschutzbehörden herausfinden wollen, ob die eingesetzten Cookie-Banner die Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllen und die Webseitenbesucher tatsächlich eine freiwillige und informierte Wahl treffen. Nach Ansicht der Behörden sei zumeist unklar, wofür die Datenprofile von diversen Firmen (etwa sozialen Netzwerken oder Werbedienstleistern) genutzt würden.
Der deutsche Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 28. Mai 2020 erst entschieden, dass ein vom Webseitenbesucher abzuwählendes, voreingestelltes Ankreuzkästchen keine wirksame Einwilligung zum Einsatz von Cookies für Werbezwecke darstellt.