- Der BfDI hat das BPA angewiesen, die Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen, um Datenschutz zu gewährleisten.
- Untersuchungen bestätigen, dass ein datenschutzkonformer Betrieb der Fanpage aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten unmöglich ist.
- Die Bundesregierung hat Klage erhoben, um Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen und Verantwortung zu klären.
Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hat das deutsche Bundespresseamt (BPA) mit Bescheid vom 17.2.2023 angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Untersuchungen des BfDI und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 18.3.2023 hätten ergeben, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage “wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich” sei (Medienmitteilung). Das Kurzgutachten war zum Ergebnis gekommen,
Für die bei Besuch einer Fanpage ausgelöste Speicherung von Informationen in den Endeinrichtungen der Endnutzer:innen und den Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtungen gespeichertsind,sowie für die Verarbeitungen personenbezogener Daten, die von Seitenbetreibern verantwortet werden, sind keine wirksamen Rechtsgrundlagen gegeben. Darüber hinaus werden die Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO nicht erfüllt.
Die deutsche Bundesregierung hat gegen diesen Bescheid Klage erhoben – es gehe darum, in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen. Man sei der Auffassung, “dass allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind” (gemäss der Berichterstattung der FAZ).