Die Datenethikkommission – “DEK”, ein von der deutschen Bundesregierung eingesetztes Gremium – hat ein umfangreiches Gutachten zur Datenethik veröffentlicht (eine Kurzfassung ist ebenfalls verfügbar). Ihr Auftrag war folgender:
[…] ethische Maßstäbe und Leitlinien sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung und Förderung des Wohlstands im Informationszeitalter zu entwickeln. Dazu hat die Bundesregierung der DEK Leitfragen an die Hand gegeben, die sich auf die drei Themenfelder Algorithmenbasierte Prognose- und Entscheidungsprozesse (ADM), KI und Daten konzentrieren.
Die DEK formuliert im diesem Bereich eine Reihe von Grundsätzen und Handlungsempfehlungen, die u.a. auch Kontrollrechte wie das Recht auf Datenportabilität oder Grundsätze wie Privacy by Design betreffen.