Die beiden Räte haben am 25. September 2020 den Schlussabstimmungstext gemäss den Anträgen der Einigungskonferenz gutgeheissen.
Damit ist das Gesetzgebungsvorhaben zur Revision des DSG abgeschlossen. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum, doch ist ein Referendum kaum zu erwarten.
Nach Ablauf der 100-tägigen Referendumsfristt wird der Bundesrat über das Inkrafttreten bestimmen (Art. 74 Abs. 2 E‑DSG). Das revidierte DSG wird wohl nicht vor 2022 in Kraft treten.
Der Verein Unternehmensdatenschutz hat einen Überblick über die Eckpunkte zur neuen Revision sowie den erforderlichen Handlungsbedarf verfasst. Das Dokument findet sich hier.