Die bei­den Räte haben am 25. Sep­tem­ber 2020 den Schluss­ab­stim­mungs­text gemäss den Anträ­gen der Eini­gungs­kon­fe­renz gutgeheissen.

Damit ist das Gesetz­ge­bungs­vor­ha­ben zur Revi­si­on des DSG abge­schlos­sen. Das Gesetz unter­steht dem fakul­ta­ti­ven Refe­ren­dum, doch ist ein Refe­ren­dum kaum zu erwarten.

Nach Ablauf der 100-tägi­gen Refe­ren­dums­fristt wird der Bun­des­rat über das Inkraft­tre­ten bestim­men (Art. 74 Abs. 2 E‑DSG). Das revi­dier­te DSG wird wohl nicht vor 2022 in Kraft treten.

Der Ver­ein Unter­neh­mens­da­ten­schutz hat einen Über­blick über die Eck­punk­te zur neu­en Revi­si­on sowie den erfor­der­li­chen Hand­lungs­be­darf ver­fasst. Das Doku­ment fin­det sich hier.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.