Wie die Liechtensteinische Regierung mit Medienmitteilung vom 6. Juli 2018 veröffentlichte, hat der gemeinsame EWR-Ausschuss am 6. Juli 2018 die Übernahme der DSGVO in das EWR-Abkommen beschlossen.
Die DSGVO wird für Liechtenstein, Norwegen und Island am 20. Juli 2018 in Kraft treten und in Liechtenstein ab diesem Tag unmittelbar anwendbar sein. Gleichentags wird in Liechtenstein eine Übergangsdatenschutzgesetzgebung in Kraft treten, um der Datenschutzstelle (bereits vor Inkrafttreten des sich zurzeit in Totalrevision befindenden Datenschutzgesetzes) ein Tätigwerden auf Basis der neuen DSGVO im Rahmen des EWR zu ermöglichen.