Die SPK‑N hat die Differenzen zwischen den Kammern geprüft und leitet ihre Anträge nun an den Nationalrat weiter.
- Ablehnend zum Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 2019 stellt die SPK‑N ihrem Rat die folgenden Anträge:
- Es soll am liberalen Begriff des Profilings festgehalten werden und keine Unterscheidung zum Profiling mit hohem Risiko vorgenommen werden, wofür der Ständerat zusätzlichen Schutz verlangte.
- Den Verantwortlichen soll keine explizite Informationspflicht betreffend seine Absicht Personendaten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit zu bearbeiten und bekanntzugeben treffen. Die Bearbeitung zwecks Bonitätsprüfung stellt einen Rechtfertigungsgrund gemäss Art. 27 E‑DSG (überwiegendes Interesse) dar, sofern die Personendaten nicht älter als fünf Jahre sind. Dem Beschluss des Nationalrates, wonach die Informationen nicht älter als zehn Jahre sein dürfen, wurde offenbar nicht gefolgt. In diesem Zusammenhang wurde auch dem Beschluss des Ständerates hinsichtlich eines erhöhten Minderjährigenschutzes Rechnung getragen, wonach die Daten zwecks Kreditprüfung nur an Dritte weitergegeben werden dürfen, wenn diese die Informationen für den Abschluss eines Vertrags benötigt wird und die betroffene Person volljährig ist.
- In weiteren wichtigen Punkten folgt die SPK‑N der kleinen Kammer und beantragt dem Nationalrat von seinem ursprünglichen Beschluss wie folgt abzuweichen:
- Der Verantwortliche soll auf eine Information der betroffenen Personen verzichten können, wenn die Personendaten nicht Dritten bekannt gegeben werden, wobei die SPK‑N tatsächlich ein sog. Konzernprivileg in diesem Zusammenhang zu befürworten scheint;
- Macht die betroffene Person von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch, soll ein Mindestkatalog und keine abschliessende Liste der mitzuteilenden Informationen ins Gesetz aufgenommen werden; massgebend sind alle Informationen, welche zur Ausübung der Betroffenenrechte erforderlich sind.
- Ebenfalls spricht sich die SPK‑N für eine Sanktionierung bei Verletzung der Mindestanforderungen an die Datensicherheit aus, was der Nationalrat streichen wollte.
Der Nationalrat wird nun über die Differenzen und die Anträge seiner Kommission beraten bevor der Entwurf erneut an die kleine Kammer verwiesen wird.
Die SPK‑N hat zugleich auch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten abgesegnet, was nun vom Nationalrat ebenfalls zu bestätigen ist, damit der Bundesrat das Abkommen ratifizieren kann, sofern der Ständerat ebenfalls zustimmt.