Der Europäische Rat hat dem Digital Services Act (DSA; eine Übersicht findet sich hier) am 4. Oktober 2022 zugestimmt (siehe dazu die Medienmitteilung des Rats). Der DSA bildet mit dem Digital Markets Act (DMA) den neuen Europäischen Rechtsrahmen für die Regulierung digitaler Dienstleistungen (dazu hier). Der DSA wird nun im Amtsblatt veröffentlicht werden und 15 Monate später allgemein gelten.
Der DMA seinerseits ist am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Er wird teilweise ab dem 2. Mai 2023, zu den anderen Teile am 25. Juni 2023 gelten (Art. 54 DMA).