DSB Basel-Land: Merk­blatt Auftragsbearbeitung

Die Auf­sichts­stel­le Daten­schutz des Kan­tons Basel-Land hat ein Merk­blatt «Daten­be­ar­bei­tung im Auf­trag» i.S.v. § 7 IDG-BL (ent­spricht inhalt­lich § 6 des IDG ZH) veröffentlicht.

Das Merk­blatt erläu­tert den Begriff der Auf­trags­be­ar­bei­tung und die Anwend­bar­keit des IDG-BL und ent­hält in einem Anhang eine tabel­la­ri­sche Über­sicht über die Anfor­de­run­gen an die Auftragsbearbeitung.

Erfor­der­lich ist u.a. eine Ana­ly­se, ob sich die Risi­ken für die Betrof­fe­nen durch die Aus­la­ge­rung steigt (im Ver­gleich zu einer on-prem-Lösung oder einem Alter­na­tiv­an­ge­bot), müs­sen dem “unver­zicht­ba­re” Vor­tei­le – das ist wohl eine etwas zu abso­lu­te For­mu­lie­rung – gegenüberstehen:

Hat die Aus­la­ge­rung auf­grund der Art (bei­spiels­weis durch den all­fäl­li­gen Kon­troll­ver­lust bei Cloud­Dien­sten) zur Fol­ge, dass das ver­blei­ben­de Rest­ri­si­ko zwar noch trag­bar, aber höher gegen­über einer gleich­wer­ti­gen Lösung «on pre­mi­se» oder gegen­über risi­ko­är­me­ren Lösun­gen ande­rer Anbie­ter ist, so ist vom öffent­li­chen Organ im Ein­zel­fall dar­zu­le­gen, durch wel­che unver­zicht­ba­ren Vor­tei­le die neu­en Risi­ken auf­ge­wo­gen werden.

Im Kan­ton Zürich ist u.a. der Leit­fa­den “Bear­bei­tung im Auf­trag” zu beachten.

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