Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich hat Unterlagen
- zur Meldung von Datenschutzvorfällen an die Datenschutzbeauftragte (einschliesslich eines Meldeformulars) und
- zu Datenschutz-Folgenabschätzung (ebenfalls mit einem Formular)
Diese Unterlagen richten sich an die Adressaten des per 1. Juni 2020 durch entsprechendes Anpassungsgesetz revidierten Zürcher Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG), d.h. an öffentliche Organe i.S.v. § 3 IDG.
Die beiden Formulare eignen sich auch gut für die private Praxis.