Die Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein hat am 27. Februar 2019 die Liste der Verarbeitungstätigkeiten veröffentlicht, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich machen (Art. 35 Abs. 4 DSGVO).
Die Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein hat am 27. Februar 2019 die Liste der Verarbeitungstätigkeiten veröffentlicht, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich machen (Art. 35 Abs. 4 DSGVO).
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