4A_125/2020 (amtl. Publ.): Gegenstand des Auskunftsrechts, insb. betr. Herkunftsangaben; keine Auskunft über Daten im Gedächtnis
Das Bundesgericht hat sich im Entscheid 4A_125/2020 (zur amtl. Publ. vorgesehen) mit interessanten Erwägungen mit dem Gegenstand des Auskunftsrechts auseinandergesetzt und dabei eine restriktivere Haltung eingenommen als das Obergericht Zürich als Vorinstanz im Urteil vom 30. Januar 2020 (Geschäfts-Nr. PP190037‑O/U). Das ist der zweite Entscheid