Nach Abschluss der Detailberatungen zur Revision des Datenschutzgesetzes im Nationalrat wird das Geschäft nun von der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK‑S) beraten. Da die Zeit drängt, sollen die Detailberatungen im Ständerat bereits auf den Dezember angesetzt werden, und eine informelle Beratung ist bereits im Gang. Gemäss aktuellem Stand werden vor allem zwei Punkte zu knacken sein: Zum einen weist der aktuelle Gesetzesentwurf nach erfolgter Abstimmung im Nationalrat noch Lücken auf, welche schlimmstenfalls den angestrebten Angemessenheitsbeschluss der Kommission gefährden könnten. So besteht eine eingeschränkte Informationspflicht der Verantwortlichen bei unverhältnismässigem Aufwand, und entgegen des Bunderatsentwurfs hat sich die Mehrheit im Nationalrat gegen eine Sanktionierung bei vorsätzlicher Nicht-Einhaltung der Mindestanforderungen an die Datensicherheit entschieden. Zum andern bestehen zwischen den politischen Lagern nach wie vor Differenzen bezüglich der Handhabung des Profilings.
Wird der enge Zeitplan der SPK‑S eingehalten, werden Differenzbereinigung und Schlussabstimmung im kommenden Frühling durchzuführen sein, bevor die Kommission schliesslich wohl im darauf folgenden Mai über die Angemessenheit des DSG mit der europäischen Gesetzgebung beschliessen wird. Abzuwarten bleiben somit der genaue Zeitpunkt, wann das Geschäft vom Ständerat debattiert wird und die darauf folgende Differenzbereinigung zwischen den Räten im kommenden Frühling.