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DSG-Revi­si­on – näch­ste Etap­pe: Bera­tung im Ständerat

Nach Abschluss der Detail­be­ra­tun­gen zur Revi­si­on des Daten­schutz­ge­set­zes im Natio­nal­rat wird das Geschäft nun von der Staats­po­li­ti­schen Kom­mis­si­on des Stän­de­ra­tes (SPK‑S) bera­ten. Da die Zeit drängt, sol­len die Detail­be­ra­tun­gen im Stän­de­rat bereits auf den Dezem­ber ange­setzt wer­den, und eine infor­mel­le Bera­tung ist bereits im Gang. Gemäss aktu­el­lem Stand wer­den vor allem zwei Punk­te zu knacken sein: Zum einen weist der aktu­el­le Geset­zes­ent­wurf nach erfolg­ter Abstim­mung im Natio­nal­rat noch Lücken auf, wel­che schlimm­sten­falls den ange­streb­ten Ange­mes­sen­heits­be­schluss der Kom­mis­si­on gefähr­den könn­ten. So besteht eine ein­ge­schränk­te Infor­ma­ti­ons­pflicht der Ver­ant­wort­li­chen bei unver­hält­nis­mä­ssi­gem Auf­wand, und ent­ge­gen des Bund­e­rats­ent­wurfs hat sich die Mehr­heit im Natio­nal­rat gegen eine Sank­tio­nie­rung bei vor­sätz­li­cher Nicht-Ein­hal­tung der Min­dest­an­for­de­run­gen an die Daten­si­cher­heit ent­schie­den. Zum andern bestehen zwi­schen den poli­ti­schen Lagern nach wie vor Dif­fe­ren­zen bezüg­lich der Hand­ha­bung des Profilings. 

Wird der enge Zeit­plan der SPK‑S ein­ge­hal­ten, wer­den Dif­fe­renz­be­rei­ni­gung und Schluss­ab­stim­mung im kom­men­den Früh­ling durch­zu­füh­ren sein, bevor die Kom­mis­si­on schliess­lich wohl im dar­auf fol­gen­den Mai über die Ange­mes­sen­heit des DSG mit der euro­päi­schen Gesetz­ge­bung beschlie­ssen wird. Abzu­war­ten blei­ben somit der genaue Zeit­punkt, wann das Geschäft vom Stän­de­rat debat­tiert wird und die dar­auf fol­gen­de Dif­fe­renz­be­rei­ni­gung zwi­schen den Räten im kom­men­den Frühling.

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