FAZ: Missbrauch des Auskunftsrechts zur Beschaffung von Daten Dritter
Die FAZ hat berichtet, wie das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO dazu missbraucht werden kann, an Informationen Dritter zu gelangen. Unternehmen müssen dies einerseits verhindern und dafür den Gesuchsteller identifizieren. Andererseits dürfen sie die Ausübung des Auskunftsrechts nicht durch übertriebene Anforderungen an die Identifikation erschweren.