Orientierungshilfe zur Datenverarbeitung für Werbezwecke unter der DSGVO
Die DSK (die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) hat eine Orientierungshilfe zur Datenverarbeitung für Werbezwecke unter der DSGVO veröffentlicht. Die DSK hält darin u.a. folgendes fest: Bei einer Berufung auf berechtigte Interessen i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist eine Interessenabwägung im konkreten Einzelfall