Belgien: Leitung von Stabsstellen (Head Legal, Head Risk usw.) unvereinbar mit der Rolle des DPO?
Der Datenschutzbeauftragte i.S.v. Art. 37 ff. DSGVO (DPO) muss u.a. unabhängig sein: Nach Art. 38 Abs. 3 gilt, dass ihm “bei der Erfüllung seiner Aufgaben keine Anweisungen bezüglich der Ausübung dieser Aufgaben” erteilt werden dürfen, und der DPO “darf von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt … weiterlesen