BayLDA: Einsatz von Mailchimp ohne Prüfung zusätzlicher Massnahmen DSGVO-widrig
Das Bayrische Landesdatenschutzamt (BayLDA) hat am 15. März 2021 festgehalten, dass der Einsatz von Mailchimp im beurteilten Fall unzulässig war (LDA-1085.1 – 12159/20-IDV). Massgebend war, dass Mailchimp zwar die EU-Standardvertragsklauseln schliesst, aber als “Electronic Communications Service Provider” i.S.v. § 1881 (b) (4) des US-amerikanischen Foreign Intelligence Surveillance Act einzustufen sei – zumindest sah das … weiterlesen