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Die Euro­päi­sche Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung ist am 27. April 2016 amt­lich ver­öf­fent­licht wor­den. Sie tritt for­mell am 20. Tag nach ihrer Ver­öf­fent­li­chung in Kraft und erlangt zwei Jah­re spä­ter, am 25. Mai 2018, Gel­tung.

Den betrof­fe­nen euro­päi­schen – aber auch schwei­ze­ri­schen – Unter­neh­men blei­ben damit rund zwei Jah­re, um sich auf die neu­en Pflich­ten (ins­be­son­de­re auch die unter dem Stich­wort “Accoun­ta­bi­li­ty” geschaf­fe­nen Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten) vorzubereiten.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.