Die deutsche Datenschutz-Konferenz hat in einem auf den 1. April 2019 datierten Positionspapier (Positionierung zur Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht bei Facebook-Fanpages sowie der aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit) die Auffassung vertreten, dass die von Facebook bereitgestellte Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung den Anforderungen von Art. 26 DSGVO an solche Vereinbarungen nicht genüge. Facebook hatte mit dieser Vereinbarung auf das Urteil des EuGH reagiert, in dem der EuGH Seitenbetreiber und Facebook überraschend als gemeinsam Verantwortliche qualifiziert hatte.
Die Auffassung der DSK hätte zur Folge, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages derzeit nicht rechtskonform möglich ist, im Anwendungsbereich der DSGVO.