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Die deut­sche Daten­schutz-Kon­fe­renz (DSK) hat eine als “Hamba­cher Erklä­rung zur Künst­li­chen Intel­li­genz” beti­tel­te Posi­tio­nie­rung zur künst­li­chen Intel­li­genz ver­öf­fent­licht. Die Erklä­rung hält u.a. fest, dass der Ein­satz von KI den daten­schutz­recht­li­chen Grund­sät­zen ent­spre­chen muss. Dies ver­lan­ge u.a., dass KI trans­pa­rent, nach­voll­zieh­bar und erklär­bar ist und dass Dis­kri­mi­nie­run­gen ver­mie­den wer­den. Unter ande­rem sei der Ver­ant­wort­li­che ver­pflich­tet, Ent­schei­dun­gen auf Grund­la­ge von KI nicht nur im Ergeb­nis zu erklä­ren, son­dern auch im Hin­blick auf die Pro­zes­se und das Zustan­de­kom­men von Ent­schei­dun­gen ein­schliess­lich der invol­vier­ten Logik.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.