Die deutsche Datenschutz-Konferenz (DSK) hat eine als “Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz” betitelte Positionierung zur künstlichen Intelligenz veröffentlicht. Die Erklärung hält u.a. fest, dass der Einsatz von KI den datenschutzrechtlichen Grundsätzen entsprechen muss. Dies verlange u.a., dass KI transparent, nachvollziehbar und erklärbar ist und dass Diskriminierungen vermieden werden. Unter anderem sei der Verantwortliche verpflichtet, Entscheidungen auf Grundlage von KI nicht nur im Ergebnis zu erklären, sondern auch im Hinblick auf die Prozesse und das Zustandekommen von Entscheidungen einschliesslich der involvierten Logik.