Die deutsche Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 25. Juni 2019 ein Konzept zur Berechnung von Bussen nach Art. 83 DSGVO verabschiedet (vgl. das Protokoll der entsprechenden Konferenz).
Das Konzept berücksichtigt in einem komplexen Modell folgende Faktoren:
- Umsatz: Basis der Berechnung; ermittelt wird hier ein sog. “Tagessatz”, für den der Umsatz durch 360 dividiert wird. Dabei wird der Umsatz in Grössenklassen eingeordnet und insofern stufenweise abstrahiert statt konkret bestimmt. Interessanterweise lässt die DSK dabei offen, welcher bzw. wessen Umsatz massgebend ist; früher hat die DSK aber bereits mitgeteilt, dass sie es um den Umsatz des Konzerns geht, nicht des betroffenen einzelnen Unternehmens (was rechtlich Folgefragen aufwirft und fraglich ist). Jedenfalls kann der Umsatz geschätzt werden, wenn ihn die betroffenen Unternehmen nicht beziffern.
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- Schwere des Verstosses: Im 2. Schritt wird die Schwere des Verstosses vor allem auf Basis des “Unrechtsgehalts” bestimmt. Der Tagessatz wird dann mit einem Faktor multipliziert, und zwar wie folgt:
- leicht: Faktor 1 – 4;
- Mittel: Faktor 4 – 8;
- Schwer: Faktor 8 – 12;
- Sehr schwer: Faktor 12 oder mehr.
- Schwere des Verstosses: Im 2. Schritt wird die Schwere des Verstosses vor allem auf Basis des “Unrechtsgehalts” bestimmt. Der Tagessatz wird dann mit einem Faktor multipliziert, und zwar wie folgt:
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- weitere Modifikation: Die Busse wird zuletzt nach weiteren Kriterien modifiziert:
- Dauer des Verstosses
- Art der Verarbeitung
- Anzahl Betroffener
- Schadensausmass
- weitere Modifikation: Die Busse wird zuletzt nach weiteren Kriterien modifiziert:
- Diese Faktoren wirken jeweils bussenmindernd, neutral oder erhöhend.
- Eine weitere Modifikation erfolgt anschliessend nach den weiteren Kriterien von Art. 83 Abs. 2 DSGVO, d.h. etwa nach dem Verschuldensgrad, Schadenminderungsmassnahmen, frühere Verstösse, Kooperation mit den Aufsichtsbehörden usw.
Im Ergebnis führt diese Berechnungsweise zu deutlich höheren Bussen, als sie bisher ausgesprochen wurden.
Eine detaillierte Zusammenfassung mit Berechnungsbeispielen findet sich z.B. bei Latham & Watkins.
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