Nachdem vor einer Veröffentlichung bereits Informationen zum Bussgeldkonzept der DSK durchgesickert waren, hat die DSK nun offiziell ihr Konzept “zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen” vorgelegt. Das darin beschriebene Modell sieht eine
Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen in fünf Schritten [vor]. Zunächst wird das betroffene Unternehmen einer Größenklasse zugeordnet (1.), danach wird der mittlere Jahresumsatz der jeweiligen Untergruppe der Größenklasse bestimmt (2.), dann ein wirtschaftlicher Grundwert ermittelt (3.), dieser Grundwert mittels eines von der Schwere der Tatumstände abhängigen Faktors multipliziert (4.) und abschließend der unter 4. ermittelte Wert anhand täterbezogener und sonstiger noch nicht berücksichtigter Umstände angepasst (5.).