DSK: Kon­zept “zur Buß­geld­zu­mes­sung in Ver­fah­ren gegen Unternehmen”

Nach­dem vor einer Ver­öf­fent­li­chung bereits Infor­ma­tio­nen zum Buss­geld­kon­zept der DSK durch­ge­sickert waren, hat die DSK nun offi­zi­ell ihr Kon­zept “zur Buß­geld­zu­mes­sung in Ver­fah­ren gegen Unter­neh­men” vor­ge­legt. Das dar­in beschrie­be­ne Modell sieht eine

Buß­geld­zu­mes­sung in Ver­fah­ren gegen Unter­neh­men in fünf Schrit­ten [vor]. Zunächst wird das betrof­fe­ne Unter­neh­men einer Grö­ßen­klas­se zuge­ord­net (1.), danach wird der mitt­le­re Jah­res­um­satz der jewei­li­gen Unter­grup­pe der Grö­ßen­klas­se bestimmt (2.), dann ein wirt­schaft­li­cher Grund­wert ermit­telt (3.), die­ser Grund­wert mit­tels eines von der Schwe­re der Tat­um­stän­de abhän­gi­gen Fak­tors mul­ti­pli­ziert (4.) und abschlie­ßend der unter 4. ermit­tel­te Wert anhand täter­be­zo­ge­ner und son­sti­ger noch nicht berück­sich­tig­ter Umstän­de ange­passt (5.).

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