Im Hinblick auf die Beratung des Kommissionsentwurfs des DSG am 24. und 25. September 2019 im Nationalrat haben die Parlamentsdienste folgende Dokumente veröffentlicht:
- Ablauf der Debatte (Stand 11. September 2019) mit Angaben zur Aufteilung der Debatte in Eintretensdebatte mit den Minderheitsanträgen Rutz und Wermuth für die Rückweisung an Kommission (Rutz) bzw. Bundesrat (Wermuth) und Detailberatung in vier Blöcken:
- Block 1: Zweck, Geltungsbereich, Begriffe und Grundsätze;
- Block 2: Allgemeine Bestimmungen sowie Informationspflichten des Verantwortlichen und des
Auftragsbearbeiters; - Block 3: Weitere Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters sowie Rechte der betroffenen
Person; - Block 4 (Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen und Bundesorgane, EDÖB, Strafbestimmungen, Abschluss von Staatsverträgen, Schlussbestimmungen, Aufhebung und Änderung anderer Erlasse)
- neue Anträge Jauslin vom 12. September 2019 und Romano vom 19. September 2019 zu Art. 11 Abs. 5 E‑DSG: Beide wollen die Ausnahme von der Pflicht zur Führung eines Bearbeitungsverzeichnisses bei der Schwelle von 250 Mitarbeitern ansetzen, mit folgender Begründung:
Mit diesem Antrag wird das Datenschutzgesetz an das europäische Datenschutzrecht angeglichen. Letzteres sieht für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ausnahmen zur Pflicht, ein Verzeichnis über die Datenbearbeitungen zu führen, vor. Damit korrigiert der vorliegende Antrag sowohl den bundesrätlichen „swiss finish“ mit 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch den Mehrheitsantrag der SPK‑N (500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), der die DSGVO unterschreitet.
Weitere Einzelanträge können bis am 23. September 2019 um 15.30 Uhr eingereicht werden.