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e‑Pri­va­cy-Ver­ord­nung: Zwischenstand

Wie berich­tet, wur­de die e‑Pri­va­cy-Ver­ord­nung nach lang­wie­ri­gen Ver­hand­lun­gen zunächst von der Agen­da gestri­chen. Ende Febru­ar 2020 hat­te die Rats­prä­si­dent­schaft aber einen neu­en Vor­schlag lan­ciert. Die wohl wich­tig­ste Neue­rung besteht danach dar­in, dass die Nut­zung elek­tro­ni­scher Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Meta­da­ten und die Ver­wen­dung von Coo­kies (und Ver­gleich­ba­rem) zur Wah­rung berech­tig­ter Inter­es­sen ermög­licht wird, unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen (dazu unse­ren Bericht).

Seit­her haben sich die wei­te­ren Ver­hand­lun­gen durch Coro­na ver­zö­gert, wie ein am 29. Mai 2020 ver­öf­fent­lich­ter Sach­stands­be­richt anmerkt. Die der­zei­ti­ge kroa­ti­sche Rats­prä­si­dent­schaft arbei­tet mit der auf dem 1. Juli 2020 über­neh­men­den deut­schen Prä­si­dent­schaft zusam­men, um die wei­te­ren Ver­hand­lun­gen zu erleichtern.

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