Wer sich für eine Mietwohnung interessiert, muss in der Regel ein Anmeldeformular des Vermieters oder der Liegenschaftsverwaltung ausfüllen. In diesem Bereich gibt es keine standardisierten Formulare. In der Praxis unterscheiden sich die Fragen punkto Anzahl und deren Ausrichtung recht stark. Es hat sich gezeigt, dass sowohl unter den Mietern als auch den Vermietern eine gewisse Unsicherheit darüber besteht, welche Fragen aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig sind. Die Eidgenössische Datenschutzkommission (EDSK) hat zu zwei von uns erlassenen Empfehlungen Entscheide gefällt und dabei die Anforderungen an eine zulässige Ausgestaltung solcher Anmeldeformulare konkretisiert. Die nachfolgenden Erläuterungen geben Aufschluss darüber, unter welchen Voraussetzungen die Vermieter welche Angaben verlangen dürfen.