EDÖB – Anmel­de­for­mu­la­re für Mietwohnungen

Wer sich für eine Miet­woh­nung inter­es­siert, muss in der Regel ein Anmel­de­for­mu­lar des Ver­mie­ters oder der Lie­gen­schafts­ver­wal­tung aus­fül­len. In die­sem Bereich gibt es kei­ne stan­dar­di­sier­ten For­mu­la­re. In der Pra­xis unter­schei­den sich die Fra­gen punk­to Anzahl und deren Aus­rich­tung recht stark. Es hat sich gezeigt, dass sowohl unter den Mie­tern als auch den Ver­mie­tern eine gewis­se Unsi­cher­heit dar­über besteht, wel­che Fra­gen aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht zuläs­sig sind. Die Eid­ge­nös­si­sche Daten­schutz­kom­mis­si­on (EDSK) hat zu zwei von uns erlas­se­nen Emp­feh­lun­gen Ent­schei­de gefällt und dabei die Anfor­de­run­gen an eine zuläs­si­ge Aus­ge­stal­tung sol­cher Anmel­de­for­mu­la­re kon­kre­ti­siert. Die nach­fol­gen­den Erläu­te­run­gen geben Auf­schluss dar­über, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die Ver­mie­ter wel­che Anga­ben ver­lan­gen dürfen.

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