Bis anhin durften Telefongespräche von einem Gesprächsteilnehmer nur dann aufgezeichnet werden, wenn der andere Gesprächsteilnehmer darüber vorgängig informiert worden war. Einzige Ausnahme bildeten Gespräche mit Hilfs‑, Rettungs- und Sicherheitsdiensten. Neu ist ab dem 1. März 2004 in bestimmten Fällen auch das Aufzeichnen von Telefongesprächen im Geschäftsverkehr ohne vorgängige Information zulässig.
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Über daten:recht
daten:recht - hier schreibt das Datenrechtsteam von Walder Wyss AG