Bis anhin durften Telefongespräche von einem Gesprächsteilnehmer nur dann aufgezeichnet werden, wenn der andere Gesprächsteilnehmer darüber vorgängig informiert worden war. Einzige Ausnahme bildeten Gespräche mit Hilfs‑, Rettungs- und Sicherheitsdiensten. Neu ist ab dem 1. März 2004 in bestimmten Fällen auch das Aufzeichnen von Telefongesprächen im Geschäftsverkehr ohne vorgängige Information zulässig.