Auswertungstools für WebseitenIm Auftrag der Bundesverwaltung und aufgrund verschiedener Bürgeranfragen haben wir die datenschutzrechtlichen Aspekte von Auswertungstools für Webseiten analysiert. Beim Einsatz von Auswertungstools zur Erstellung von Zugriffsstatistiken von Webseiten sind aus unserer Sicht verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere sind die Nutzer in einer Datenschutzerklärung darauf hinzuweisen, welche Daten über sie gesammelt und an wen sie weitergegeben werden (inklusive Angabe des Landes). Werden die Daten in ein Land weitergegeben, welches über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügt, sind zusätzlich mit dem Anbieter des Auswertungstools Garantien zu vereinbaren, die ein ausreichendes Schutzniveau gewährleisten.