EDÖB – Aus­wer­tungs­tools für Webseiten

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Aus­wer­tungs­tools für Web­sei­ten­Im Auf­trag der Bun­des­ver­wal­tung und auf­grund ver­schie­de­ner Bür­ger­an­fra­gen haben wir die daten­schutz­recht­li­chen Aspek­te von Aus­wer­tungs­tools für Web­sei­ten ana­ly­siert. Beim Ein­satz von Aus­wer­tungs­tools zur Erstel­lung von Zugriffs­sta­ti­sti­ken von Web­sei­ten sind aus unse­rer Sicht ver­schie­de­ne Vor­aus­set­zun­gen zu erfül­len. Ins­be­son­de­re sind die Nut­zer in einer Daten­schutz­er­klä­rung dar­auf hin­zu­wei­sen, wel­che Daten über sie gesam­melt und an wen sie wei­ter­ge­ge­ben wer­den (inklu­si­ve Anga­be des Lan­des). Wer­den die Daten in ein Land wei­ter­ge­ge­ben, wel­ches über kein ange­mes­se­nes Daten­schutz­ni­veau ver­fügt, sind zusätz­lich mit dem Anbie­ter des Aus­wer­tungs­tools Garan­tien zu ver­ein­ba­ren, die ein aus­rei­chen­des Schutz­ni­veau gewährleisten.

Quel­le: EDÖB – Aus­wer­tungs­tools für Webseiten