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EDÖB – Bekannt­ga­be und Ver­wen­dung von Kun­den­da­ten durch einen Autoimporteur

Muss ein Gara­gist sei­ne Kun­den­da­ten aus dem Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges an sei­nen Impor­teur wei­ter­lei­ten? Für den betrof­fe­nen Gara­gi­sten mag es unbe­frie­di­gend sein, wenn der Impor­teur die Kun­den direkt anschreibt und ihnen vor­schlägt, zu einer ande­ren Gara­ge, die wei­ter­hin die Mar­ken­ver­tre­tung sicher­stellt, zu wech­seln. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ist die Ver­wen­dung der Kun­den­da­ten durch den Impor­teur zulässig.

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