Muss ein Garagist seine Kundendaten aus dem Abschluss eines Kaufvertrages an seinen Importeur weiterleiten? Für den betroffenen Garagisten mag es unbefriedigend sein, wenn der Importeur die Kunden direkt anschreibt und ihnen vorschlägt, zu einer anderen Garage, die weiterhin die Markenvertretung sicherstellt, zu wechseln. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung der Kundendaten durch den Importeur zulässig.
Quelle: EDÖB – Bekanntgabe und Verwendung von Kundendaten durch einen Autoimporteur