Damit die Bekanntgabe der Daten an Sponsoren rechtmässig ist, muss sich der Verband im konkreten Fall vergewissern, dass er über die Einwilligung der betroffenen Personen, also der Vereinsmitglieder, verfügt. Ohne gültige Einwilligung ist jede Bekanntgabe an Sponsoren rechtswidrig. Auf jeden Fall müssen die Athleten die Möglichkeit haben, eine solche Verwendung ihrer Daten zu untersagen. Wir werden die Verbände kontaktieren, um sie auf ihre diesbezüglichen Pflichten hinzuweisen.
Quelle: EDÖB – Bekanntgabe von Mitgliederdaten an Versicherungen