Ein Schweizer Sportverband hat von seinen Mitgliedervereinen eine Liste sämtlicher Vereinsmitglieder angefordert. Die Daten sollten zu Marketingzwecken verkauft werden. Mehrere Vereine haben uns gefragt, ob das entsprechende Vorgehen korrekt sei und ob sie die Personendaten weiterleiten dürften. Wir erklärten ihnen, dass sie für eine Weitergabe die Einwilligung der betroffenen Personen benötigen, und forderten den Verband auf, die Vereine auf diese Rechtslage hinzuweisen und allfällige bereits gelieferte Daten keinesfalls zu verwenden. Die Aufgabe, die Einwilligung der einzelnen Mitglieder einzuholen, könnte der Verein im Rahmen eines Outsourcings aber an den Verband übertragen.
Quelle: EDÖB – Bekanntgabe von Personendaten an Dritte durch Vereine zu Marketingzwecken