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Die Revi­si­on des Daten­schutz­ge­set­zes, in Kraft seit 2008, ermög­licht den Unter­neh­men die Selbst­re­gu­lie­rung. Wenn sie einen Daten­schutz­ver­ant­wort­li­chen ernen­nen und den EDÖB dar­über infor­mie­ren, dür­fen sie künf­tig dar­auf ver­zich­ten, ihre Daten­samm­lun­gen bei uns anzu­mel­den. Posi­ti­on und Per­son des Daten­schutz­ver­ant­wort­li­chen müs­sen jedoch gewis­sen Kri­te­ri­en genügen.

Quel­le: EDÖB – Betrieb­li­che Datenschutzverantwortliche

AI-generierte Takeaways können falsch sein.