Die Revision des Datenschutzgesetzes, in Kraft seit 2008, ermöglicht den Unternehmen die Selbstregulierung. Wenn sie einen Datenschutzverantwortlichen ernennen und den EDÖB darüber informieren, dürfen sie künftig darauf verzichten, ihre Datensammlungen bei uns anzumelden. Position und Person des Datenschutzverantwortlichen müssen jedoch gewissen Kriterien genügen.