Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. August 2009 die zentralisierte Speicherung biometrischer Daten im Rahmen der Zutrittskontrolle zu einem Sport- und Freizeitzentrum als eine unverhältnismässige Persönlichkeitsverletzung der Betroffenen erachtet hat (vgl. unseren 17. Tätigkeitsbericht 2009/2010, Ziff. 1.2.2), ist das Sportzentrum KSS daran, sein Zutrittssystem anzupassen. Künftig werden die biometrischen Daten zwar noch immer zentralisiert gespeichert. Der Bezug zu weiteren vom Sportzentrum erhobenen Personendaten ist jedoch unterbrochen und kann nur mit Hilfe der Abonnementskarte hergestellt werden. Diese befindet sich im Besitz des Kunden. Die zentral gespeicherten Templates (codiert gespeicherte biometrische Rohdaten) werden dynamisch verschlüsselt. Ihre Entschlüsselung ist nur mit Hilfe der Abonnementskarte möglich, da ein Teil des Schlüssels auf dieser Karte gespeichert ist.
Quelle: EDÖB – Biometrische Zugangssysteme beim Sportzentrum KSS: Abschluss des Verfahrens