Take-Aways (AI)
  • BYOD birgt erheb­li­che daten­schutz­recht­li­che Risi­ken, ins­be­son­de­re bei Daten­si­cher­heit und der schwer zu rea­li­sie­ren­den Tren­nung zwi­schen pri­va­ten und geschäft­li­chen Daten.
  • Vom Arbeit­ge­ber bereit­ge­stell­te Gerä­te bie­ten grö­ße­re Kon­trol­le über Nut­zung, Soft­ware und Sicher­heit und sind des­halb aus Sicht des Autors vorzuziehen.

Der Ent­scheid über eine BYOD-Nut­zung liegt bei der Fir­ma. Vor der Ein­füh­rung eines BYOD-Systems soll­ten sämt­li­che Vor- und Nach­tei­le wie auch Alter­na­ti­ven genau geprüft und gegen­ein­an­der abge­wo­gen wer­den. Wir erach­ten die BYOD-Nut­zung aus Daten­schutz­sicht als hei­kel, vor allem was die Daten­si­cher­heit und die Abgren­zung zwi­schen pri­va­ten und geschäft­li­chen Daten betrifft. Die Tren­nung ist tech­nisch schwie­rig zu rea­li­sie­ren. Eine logi­sche Abgren­zung ist zudem allen­falls nicht aus­rei­chend, um einer­seits die geschäft­li­chen Daten zu schüt­zen und ande­rer­seits den Zugriff auf pri­va­te Daten durch den Arbeit­ge­ber zu ver­hin­dern. Wei­ter stel­len sich Fra­gen beim Zugriff auf die geschäft­li­chen Daten durch den Arbeit­ge­ber, zum Bei­spiel wenn ein Gerät über­prüft wer­den soll oder bei einer Fern­war­tung. Wer­den die Gerä­te jedoch durch den Arbeit­ge­ber zur Ver­fü­gung gestellt (vgl. Alter­na­ti­ven), hat er in die­sen Fra­gen einen weit grö­sse­ren Spiel­raum, da er die Art der Gerä­te, der Nut­zung und der Soft­ware und Appli­ka­tio­nen bereits vor­gibt, wes­halb aus unse­rer Sicht eine sol­che Lösung zu bevor­zu­gen ist.

Quel­le: EDÖB – Bring Your Own Device (BYOD)