Übersicht des DÖB zum Thema Auskunftsrecht (DSG 8) mit Hinweisen zum Vorgehen:
Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind, und diese – wenn nötig – löschen oder korrigieren zu lassen. Dieses sogenannte Auskunftsrecht ermöglicht es, die Kontrolle über die eigenen Personendaten zu behalten. Jede Person muss aber selber aktiv werden und dieses Recht wahrnehmen.
Quelle: EDÖB – Das Auskunftsrecht