Die Untersuchung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt, dass der Datenschutz bei den Krankenversicherern, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz durchführen, weitgehend gewährleistet ist. In einigen sensiblen Bereichen besteht allerdings Verbesserungspotential.
Quelle: EDÖB – Datenschutz bei Krankenversicherern weitgehend gewährleistet