Das Betreiben von Familienforschung (Genealogie) erfordert die Einsichtnahme in zahlreiche private Papiere oder amtliche Dokumente bei den verschiedensten Behörden der Kantone und des Bundes. Für die Einsichtnahme und den Datenschutz gelten dabei unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob in öffentliche Register des Privatrechtsverkehrs (z.B. Zivilstandsregister) oder andere amtliche Dokumente Einblick gewünscht wird. Zuerst muss dabei unterschieden werden, ob die Genealogin bei den direkt Betroffenen oder in amtlichen Dokumenten nachforscht.