Mit der Ent­wick­lung der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft ver­än­dern sich die Art und die Ver­fah­ren der Daten­be­ar­bei­tung grund­le­gend. Die Geo-Infor­ma­ti­ons­sy­ste­me (GIS) gehö­ren zu den Tech­no­lo­gien, die sich immer mehr ver­brei­ten und als Teil der Infor­ma­tik­in­fra­struk­tur eine wich­ti­ge Rol­le spie­len. Die­se Ent­scheid- und Pla­nungs­in­stru­men­te beru­hen auf Tech­ni­ken der Erhe­bung und Ver­wal­tung von Daten sowie auf der stan­dar­di­sier­ten oder benut­zer­de­fi­nier­ten Extrak­ti­on die­ser Daten. Wäh­rend sie zuerst auf gewis­se Tätig­keits­ge­bie­te der öffent­li­chen Ver­wal­tung beschränkt waren, nament­lich auf die Raum­ent­wick­lung und die Sta­ti­stik, wecken sie immer mehr auch das Inter­es­se ande­rer öffent­li­cher Stel­len und der Pri­vat­wirt­schaft. Die Infor­ma­tio­nen sol­len zudem ver­mehrt auch der Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht wer­den. Zahl­rei­che Anwen­dun­gen im Zusam­men­hang mit den GIS sind gerecht­fer­tigt und ent­spre­chen einem unbe­strit­te­nen öffent­li­chen Inter­es­se. Ihre tech­no­lo­gi­schen und infor­ma­tik­spe­zi­fi­schen Eigen­schaf­ten über­tra­gen den­je­ni­gen, die sie erschaf­fen haben und benut­zen, aber eine gro­sse gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung. Denn die­se Syste­me haben zwar sicher­lich vie­le posi­ti­ve Sei­ten. Sie brin­gen aber auch Nach­tei­le mit sich, die man im Griff haben muss. Eine die­ser nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen ist die rea­le oder poten­zi­el­le Ver­let­zung der Persönlichkeitsrechte.

Quel­le: EDÖB – Daten­schutz und Geo-Informationssysteme