Unternehmen, die in der Schweiz Vaterschaftstests vertreiben wollen, müssen Vorkehren treffen, um sicher zu stellen, dass die schriftliche Einwilligung aller betroffenen Personen vorliegt. Sie müssen die Rechtsgültigkeit der vorgelegten Einwilligungen in einem wirksamen Verfahren überprüfen. Nur so kann verhindert werden, dass Gewebeproben von Kindern heimlich entnommen und Vaterschaftstests ohne Wissen des Partners durchgeführt werden.
Quelle: EDÖB – Datenschutz verbietet heimliche Vaterschaftstests