Übersicht des EDÖB zu datenschutzkonformem Social Media Monitoring:
Der EDÖB empfiehlt für den datenschutzkonformen Einsatz von Social Media Monitoring insbesondere folgende Punkte einzuhalten:
- Bei der Erfassung von Informationen mittels Social Media Monitoring kommt es unweigerlich auch zur Bearbeitung von Personendaten. Diese ist jedoch auf das für die Auswertungszwecke nötige Minimum zu beschränken und so rasch wie möglich zu löschen oder zu anonymisieren.
- Die Resultate des Monitorings dürfen somit keine Rückschlüsse auf Personen mehr erlauben.
Nichtöffentliche Daten (insbesondere aus geschlossenen Benutzergruppen resp. Freundeskreisen) dürfen nicht einbezogen werden.- Die Mitglieder von Social Media Plattformen müssen darüber informiert werden, dass heute Monitoring-Tools eingesetzt werden, oder sie müssen dies mindestens aus den Umständen erkennen können.
- Bearbeitungen, über die die betroffene Person nicht informiert wurde oder die nicht aus den Umständen ersichtlich sind, dürfen nicht erfolgen.
Quelle: EDÖB – Datenschutzkonformes Social Media Monitoring