Unternehmensfusionen sind in der Wirtschaft an der Tagesordnung. In den verschiedenen Reorganisations- und Zusammenlegungsprozessen werden Personendaten übertragen und mannigfach bearbeitet. Dabei besteht vor allem das Risiko, dass Unberechtigte Zugriff auf personenbezogene Informationen erhalten, dass zu viele Daten (zu früh oder den falschen Personen) bekannt gegeben werden, oder dass die Personendaten plötzlich zweckentfremdet eingesetzt werden.
Quelle: EDÖB – Datenweitergabe im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen