Wer «Löschen» sagt, meint nicht immer auch endgültiges Entfernen. Diese altbekannte Tatsache mussten wir im Rahmen der Ämterkonsultation zur Verordnung über die Unternehmensidentifikationsnummer (UID) von Neuem zur Kenntnis nehmen. In unseren beiden Stellungnahmen rieten wir dazu, die Löschung im UID-Register rechtlich klar zu regeln.
Quelle: EDÖB – Datenzyklus bei der Unternehmensidentifikationsnummer