Wer «Löschen» sagt, meint nicht immer auch end­gül­ti­ges Ent­fer­nen. Die­se alt­be­kann­te Tat­sa­che muss­ten wir im Rah­men der Ämter­kon­sul­ta­ti­on zur Ver­ord­nung über die Unter­neh­mens­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (UID) von Neu­em zur Kennt­nis neh­men. In unse­ren bei­den Stel­lung­nah­men rie­ten wir dazu, die Löschung im UID-Regi­ster recht­lich klar zu regeln.

Quel­le: EDÖB – Daten­zy­klus bei der Unternehmensidentifikationsnummer

AI-generierte Takeaways können falsch sein.