Im Rah­men von Anläs­sen des Brei­ten­sports wer­den lau­fend Per­so­nen­da­ten bear­bei­tet. Oft geht die­se Bear­bei­tung über die unmit­tel­ba­re Abwick­lung einer Sport­ver­an­stal­tung hin­aus. So wer­den SMS-Dien­ste mit Zwi­schen- und End­re­sul­ta­ten von Sport­lern ange­bo­ten, Rang­li­sten im Inter­net ver­öf­fent­licht oder gar, für den Ver­sand von Wer­bung, Teil­neh­mer­li­sten an Spon­so­ren wei­ter­ge­ge­ben. Nicht alle die­se Zusatz­dienst­lei­tun­gen sind jedoch aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht unpro­ble­ma­tisch. Die vor­lie­gen­den Erläu­te­run­gen geben Auf­schluss dar­über, wo Pro­ble­me ent­ste­hen kön­nen und wie mit den Teil­neh­mer­da­ten kor­rekt umge­gan­gen wird.

Quel­le: EDÖB – Die Bear­bei­tung von Per­so­nen­da­ten im Rah­men von Breitensportveranstaltungen

AI-generierte Takeaways können falsch sein.