Die Übermittlung von Personaldaten ins Ausland in zentralisierte Datensammlungen wird, vor allem bei Konzerngesellschaften, immer mehr zur Norm. Angestrebt wird vor allem eine bessere Wirtschaftlichkeit der Lohnbewirtschaftung und der Personalrekrutierung.
Quelle: EDÖB – Die Bekanntgabe von Personaldaten ins Ausland