Wer als Ein­zel­un­ter­neh­mung, als Per­so­nen­ge­sell­schaft oder als juri­sti­sche Per­son am Wirt­schafts­le­ben teil­nimmt, muss im Han­dels­re­gi­ster ein­ge­tra­gen sein. Dabei sind die Ver­tre­tungs­or­ga­ne mit vol­lem Namen anzu­ge­ben. Die Daten wer­den im Inter­net gesamt­haft publi­ziert, von wo aus sie von eini­gen pri­va­ten Wirt­schafts­aus­kunf­tei­en inte­gral über­nom­men wer­den. Die­se rei­chern die Daten um ande­re Infor­ma­tio­nen an, struk­tu­rie­ren sie neu und ver­öf­fent­li­chen die Resul­ta­te ihrer Arbeit eben­falls im Inter­net. Dies ist nicht nur dann pro­ble­ma­tisch, wenn die Daten nicht mehr aktu­ell sind. Die Wirt­schafts­aus­kunf­tei­en dür­fen auch in ande­rem Zusam­men­hang nicht über die staat­li­che Daten­be­ar­bei­tung hinausgehen.

Quel­le: EDÖB – Die pri­va­te Publi­ka­ti­on von Handelsregisterdaten

AI-generierte Takeaways können falsch sein.