Wer als Einzelunternehmung, als Personengesellschaft oder als juristische Person am Wirtschaftsleben teilnimmt, muss im Handelsregister eingetragen sein. Dabei sind die Vertretungsorgane mit vollem Namen anzugeben. Die Daten werden im Internet gesamthaft publiziert, von wo aus sie von einigen privaten Wirtschaftsauskunfteien integral übernommen werden. Diese reichern die Daten um andere Informationen an, strukturieren sie neu und veröffentlichen die Resultate ihrer Arbeit ebenfalls im Internet. Dies ist nicht nur dann problematisch, wenn die Daten nicht mehr aktuell sind. Die Wirtschaftsauskunfteien dürfen auch in anderem Zusammenhang nicht über die staatliche Datenbearbeitung hinausgehen.
Quelle: EDÖB – Die private Publikation von Handelsregisterdaten