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EDÖB – Die syste­ma­ti­sche Über­mitt­lung von medi­zi­ni­schen Daten aus der Sicht des Datenschutzes

Bern, 30. Mai 2011 – Der Eidg. Daten­schutz- und Öffent­lich­keits­be­auf­trag­te (EDÖB) Hans­pe­ter Thür hat heu­te im Rah­men einer Medi­en­ori­en­tie­rung zur Ein­füh­rung der neu­en Spi­tal­fi­nan­zie­rung Stel­lung genom­men und sei­ne Posi­ti­on zu Swiss­DRG kon­kre­ti­siert. Er stell­te klar, dass nicht mehr Daten als abso­lut not­wen­dig zu den Kran­ken­ver­si­che­rern gelan­gen sollten.

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