Heute (11. Januar 2017) gab der EDÖB in einer Medienmitteilung bekannt, dass Microsoft auf Empfehlung des EDÖB die Transparenz der Datenverarbeitung von Windows 10 verbessern werde.
In der der einvernehmlichen Einigung vorangehenden Sachverhaltsabklärung zum Betriebssystem Windows 10 bemängelte der EDÖB,
- dass die Datenschutzeinstellungsseite für die Nutzer zu schwierig auffindbar sei;
- dass es für die Nutzer bei der Änderung ihrer Datenschutzeinstellungen zu umständlich sei, die relevanten erklärenden Passagen in der Datenschutzerklärung zu finden; sowie
- dass die Nutzer nicht genügend über die Bearbeitung ihrer Daten (etwa deren Speicherdauer oder den Inhalt der Browserdaten) informiert würden.
Die Empfehlungen des EDÖB, die Einstellungsseite aufklärender zu gestalten sowie die Angaben zu den Datenbearbeitungen zu präzisieren, werden in den für 2017 geplanten Softwarereleases von Windows 10 weltweit umgesetzt. Wie die Einstellungsseite voraussichtlich aussehen wird, finden Sie hier.
Der EDÖB befindet die erzielte Einigung für wegweisend:
Der EDÖB erachtet die mit Microsoft erreichte Lösung, insbesondere die direkte Verlinkung zu den relevanten Passagen der Datenschutzerklärung und die Wahlmöglichkeiten, als Mindeststandard für Anwendungen und Dienste anderer Unternehmen. Bei künftigen Abklärungen wird der EDÖB die zu überprüfenden Datenbearbeitungen an der erzielten Lösung messen.