Heu­te (11. Janu­ar 2017) gab der EDÖB in einer Medi­en­mit­tei­lung bekannt, dass Micro­soft auf Emp­feh­lung des EDÖB die Trans­pa­renz der Daten­ver­ar­bei­tung von Win­dows 10 ver­bes­sern werde.

In der der ein­ver­nehm­li­chen Eini­gung vor­an­ge­hen­den Sach­ver­halts­ab­klä­rung zum Betriebs­sy­stem Win­dows 10 bemän­gel­te der EDÖB,

  • dass die Daten­schutz­ein­stel­lungs­sei­te für die Nut­zer zu schwie­rig auf­find­bar sei;
  • dass es für die Nut­zer bei der Ände­rung ihrer Daten­schutz­ein­stel­lun­gen zu umständ­lich sei, die rele­van­ten erklä­ren­den Pas­sa­gen in der Daten­schutz­er­klä­rung zu fin­den; sowie
  • dass die Nut­zer nicht genü­gend über die Bear­bei­tung ihrer Daten (etwa deren Spei­cher­dau­er oder den Inhalt der Brow­ser­da­ten) infor­miert würden.

Die Emp­feh­lun­gen des EDÖB, die Ein­stel­lungs­sei­te auf­klä­ren­der zu gestal­ten sowie die Anga­ben zu den Daten­be­ar­bei­tun­gen zu prä­zi­sie­ren, wer­den in den für 2017 geplan­ten Soft­ware­re­leases von Win­dows 10 welt­weit umge­setzt. Wie die Ein­stel­lungs­sei­te vor­aus­sicht­lich aus­se­hen wird, fin­den Sie hier.

Der EDÖB befin­det die erziel­te Eini­gung für wegweisend:

Der EDÖB erach­tet die mit Micro­soft erreich­te Lösung, ins­be­son­de­re die direk­te Ver­lin­kung zu den rele­van­ten Pas­sa­gen der Daten­schutz­er­klä­rung und die Wahl­mög­lich­kei­ten, als Min­dest­stan­dard für Anwen­dun­gen und Dien­ste ande­rer Unter­neh­men. Bei künf­ti­gen Abklä­run­gen wird der EDÖB die zu über­prü­fen­den Daten­be­ar­bei­tun­gen an der erziel­ten Lösung messen.

AI-generierte Takeaways können falsch sein.